Abwesenheiten in der Personalverrechnung
Die Möglichkeit bezahlte Abwesenheiten zu konsumieren sind laut Gesetz begrenzt. Daher, und aus gesetzlicher Verpflichtung, müssen Sie die Abwesenheiten erfassen und dokumentieren.
- Urlaubskartei
- Krankenstandsverwaltung
- Arbeitsunfälle
- Arzt- und Behördenzeiten
- sonstige Abwesenheit (meist laut Kollektivvertrag)
Beispiel für Jahresüberblick
Beißen Sie doch nicht in den sauren Apfel!
Profitieren Sie auch aus den Abwesenheitsaufzeichnungen. Sie können damit
- die Kalkulation Ihrer Personalkosten verbessern.
- Urlaubsabbau in schwächeren Konjunkturzeiten organisieren
- Mitarbeitergespräch vorbereiten
- personalpolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeitergesundheit setzen
- u.v.m.
Gewusst wie!
So wird mit einer Priese Know-how aus einem Verwaltungsaufwand ein Nutzen für Ihren Betrieb.
Personalverrechnung mit Mehrwert – Hochweis